Mittlerweile ist es schon drei Jahre her, dass Robert Rutkowski und ich realisieren mussten, dass Menschen ohne festen Wohnsitz natürlich auch bei Kommunal-, Landtags-, Bundestagswahl usw. wählen dürfen, dies aber häufig gar nicht wissen.

Das fanden wir scheiße und so einfach nicht hinnehmbar. Daher haben wir damals einen Flyer entwickelt, der dann ein gutes halbes Jahr später vor den Kommunal- und EU-Wahlen eigens für diese gedruckt wurde.

Keine Auslage in städtischen Einrichtungen

Ausgelegt wurden die Flyer in verschiedenen Dortmunder Einrichtungen für Wohnungslose. Bei städtischen Einrichtungen war das aber zum Beispiel nicht möglich, weil dort nur Dinge ausgelegt werden dürfen, die von der Stadt selbst stammen – auch wenn man unsere Idee wirklich gut fand.

Denn das Feedback war durchweg positiv!

Natürlich haben wir keine Ahnung, ob nun mehr Menschen ohne eigene Wohnung gewählt haben, weil es diese Flyer gab. Es kann natürlich gut sein, dass viele von ihnen nicht wählen, weil sie gar nicht wählen wollen.

Aber genau wie alle anderen Nicht-Wähler und Nicht-Wählerinnen soll sich halt auch ein wohnungsloser Mensch bewusst für oder gegen das Wählen entscheiden dürfen – weil es eben sein oder ihr gutes Recht ist!

Antrag im Sozialausschuss

Für die Zukunft wünsche ich mir, dass es bei jeder Wahl einen solchen Flyer gibt. Dass das ziemlich einfach umzusetzen ist, haben wir ja 2014 schon bewiesen. Entsprechend haben wir für den 08. November 2016 folgenden Antrag für den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit eingereicht:

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

die Fraktion DIE LINKE & PIRATEN bittet um Beratung und Beschlussfassung nachfolgenden Antrags:

Die Verwaltung wird beauftragt, einen Flyer zu erstellen, welcher Menschen ohne festen Wohnsitz
ausreichend darüber informiert, wie, wo und wann sie von ihrem Grundrecht zu wählen Gebrauch
machen können. Dieser Flyer ist dann zukünftig regelmäßig vor jeder Wahl im angemessenen Abstand
zum Wahltermin in ausreichend hoher Auflage in städtischen Ämtern, allen karitativen Einrichtungen
und sonstigen Anlaufstellen, in denen sich regelmäßig Wohnungslose aufhalten, auszugelegen.

Begründung:

Obdachlose sind Menschen mit allen Grundrechten und Teil unserer Gesellschaft, entsprechend
sind sie nicht vom Wahlrecht ausgenommen. Leider hat es sich bei vorangegangenen Wahlen
bereits gezeigt, dass es vielen Menschen ohne festen Wohnsitz nicht bewusst ist, dass ihnen dieselben
Grundrechte wie allen anderen Bürger*innen zustehen.

Von daher sollen Wohnungslose mit diesem Flyer darüber informiert werden, wie ohne festen
Wohnsitz gewählt werden kann, wo und wie ein Personalausweis beantragt werden kann, wo und
wie sie ihre Wahlunterlagen erhalten können und wo sich die konkreten Anlaufstellen befinden.

Dabei sollten Text und Schriftbild barrierefrei sein.

Die Druckkosten beliefen sich 2014 auf unter 50 Euro. Und auch der Arbeitsaufwand war mehr als überschaubar. Diesen Antrag aus Kostengründen abzulehnen, wäre daher also irgendwie absurd.

Wir sind also gespannt, ob der SPD und der CDU wieder Gründe einfallen, unseren Antrag abzulehnen, ob er einfach ohne Begründung abgelehnt wird oder ob man uns gar zustimmen wird.

Stay tuned…

 

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