Eigentlich fand die Geschichte schon im März ihren Anfang – da bekamen wir nämlich ein Schreiben von jemandem, dessen Eingabe bei der Stadt abgelehnt worden war, weil es vor acht (!) Jahren bereits eine ähnliche Eingabe gegeben hatte.

Das fanden wir auch nicht gut. Ein Teil jener Menschen, die diese Eingabe vor acht Jahren behandelt haben, sitzt heute gar nicht mehr im Stadtrat, dafür sind dort nun Menschen, die dort damals noch nicht waren (ich so zum Beispiel). Hinzu kommt, dass sich Meinungen und der Zeitgeist ja manchmal auch ändern – ganz abgesehen davon, dass auch die Wissenschaft immerzu neue Kenntnisse gewinnt.

Darum sieht wohl selbst der Petionsausschuss des Bundestages vor, dass Petitionen einmal pro Legislaturperiode eingereicht werden dürfen. Eine ähnliche Regelung in der Geschäftsordnung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden gibt es allerdings nicht.

Natürlich macht es Sinn zu vermeiden, dass wir uns in jeder Sitzung mit der gleichen Eingabe befassen müssen, weil jemand den Ausschuss trollen möchte. Aber trotzdem fehlte unserer Ansicht nach eine feste Regel, wann eine Eingabe erneut erfolgen darf – die gab es bisher nämlich nicht.

Mehr politische Partizipation!

Da aber ja immer alle von mehr Partizipation oder Bürgerinnenbeteiligung reden, war es für uns nun recht nahe liegend, diesen Umstand ändern zu wollen. Wenn mehr Beteiligung gewünscht wird, muss diese schließlich auch möglich gemacht werden! Die Zeit, die es kostet, sich einmal pro Legislaturperiode mit einem Thema auseinander zusetzen, sind wir als gewählte Mitglieder des Rates den Menschen in Dortmund ja wohl schuldig!
Dachte ich.

Daher stellten wir bereits in der Sitzung am 04. April den Antrag, die Geschäftsordnung des Ausschusses analog zu der Regelung des Petitionsausschusses des Bundestages zu ändern.

Die CDU fand die Idee natürlich doof, aber die SPD war vorerst nur unsicher. Man wolle erst einmal wissen, ob es diese Regelung im Bundestag wirklich gäbe. Und um wie viele Eingaben es überhaupt gehe – bisher könne man den zusätzlichen Arbeitsaufwand ja gar nicht einschätzen…

Weil es uns nun auf ein paar Wochen mehr oder weniger auch nicht mehr ankam, haben wir zugestimmt, den Antrag erst in der nächsten Sitzung, nach Beantwortung der Fragen der SPD, abzustimmen, und haben unseren Antrag vertagt.

Zweiter Versuch…

Letzten Dienstag, am 23. Mai 2017, war es dann so weit, dass unser Antrag wieder auf der Tagesordnung des Ausschusses stand. Und mittlerweile lagen auch die Antworten der Verwaltung vor. In den letzten drei Legilatusperioden waren ganze drei Eingaben nicht behandelt worden, weil das Thema schon einmal behandelt worden war. Also quasi eine pro Legislaturperiode. Der zeitliche Aufwand für die Ratsmitglieder schien mir also ziemlich überschaubar zu sein.

Beste Voraussetzungen für unseren Antrag sollte man meinen. Denn wenn so gut wie keine Eingaben mehrfach gemacht werden, ist es bei den wenigen, die es dann doch gibt, ja wohl erst recht verkraftbar, sich mit diesen noch einmal zu beschäftigen! Dachte ich jedenfalls.

Alles überflüssig!

Leider stand ich mit dieser Meinung aber wohl eher alleine (oder zumindest ohne eine Mehrheit) da. Aus Sicht der SPD war die Sache nun nämlich ziemlich einfach: Wenn es doch nur so wenige Fälle gibt, muss man sich mit denen ja dann auch nicht beschäftigen.

Unser Antrag wurde also dann doch abgelehnt.

Ich vermute dahinter steht die Befürchtung, dass die Menschen ja das Gefühl bekommen könnten, ihre Anregungen und Beschwerden seien erwünscht. Man stelle sich nur vor, es gäbe mehr als zwei bis drei Eingaben pro Sitzung. Das würde ja dann vielleicht Arbeit machen. Oder man bekäme gar ein Gespür dafür, was für eine Stadt sich die Menschen in Dortmund wünschen. Wäre ja nicht auszudenken.

 

Kommentar hinterlassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.